Einmal im Jahr kommen die Eigentümer einer Wohnanlage zusammen, um über ihr gemeinsames Eigentum zu entscheiden. Diese Eigentümerversammlung ist das wichtigste Gremium der Gemeinschaft. Wer ihre Regeln kennt, kann mitgestalten statt nur abnicken.
Was in der Versammlung entschieden wird
Hier werden der Wirtschaftsplan beschlossen, die Jahresabrechnung genehmigt, der Verwalter gewählt und über Reparaturen sowie Modernisierungen abgestimmt. Beschlüsse der Versammlung sind für alle Eigentümer bindend, auch für die, die nicht anwesend waren.
Die Einladung
Der Verwalter muss fristgerecht, in der Regel drei Wochen vorher, schriftlich einladen und die Tagesordnung mitteilen. Über Punkte, die nicht angekündigt waren, kann meist nicht wirksam beschlossen werden. Prüfen Sie die Tagesordnung deshalb genau.
Beschlussfähigkeit und Mehrheiten
- Beschlussfähigkeit: Nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
- Einfache Mehrheit: reicht für die meisten laufenden Entscheidungen.
- Qualifizierte Mehrheiten: können für bestimmte bauliche Veränderungen nötig sein.
Ihr Stimmrecht
Wie viel Ihre Stimme zählt, regelt die Teilungserklärung: Manche Gemeinschaften stimmen nach Köpfen, andere nach Miteigentumsanteilen oder nach Wohnungen ab. Wer verhindert ist, kann sich vertreten lassen, oft per schriftlicher Vollmacht.
Mein Rat: Gehen Sie hin oder lassen Sie sich vertreten. Wer der Versammlung fernbleibt, überlässt anderen Entscheidungen über sein Eigentum und seine Kosten. Anfechtbare Beschlüsse müssen zudem innerhalb eines Monats gerichtlich angefochten werden, danach werden sie bestandskräftig.