Photovoltaik aufs Dach 2026: Einspeisevergütung, Solarpflicht und Steuervorteile für Eigentümer

Aktuelle Einspeisevergütung, Solarpflicht je Bundesland und der Nullsteuersatz: was Eigentümer 2026 vor der PV-Investition wissen müssen.

Photovoltaik aufs Dach 2026: Einspeisevergütung, Solarpflicht und Steuervorteile für Eigentümer

Am 1. August wird die gesetzliche Einspeisevergütung für neue Solaranlagen zum wiederholten Mal gekürzt, und trotzdem raten Energieberater in ganz Deutschland ihren Kundinnen und Kunden gerade jetzt zum Bau statt zum Abwarten. Der Grund liegt nicht in der Förderhöhe, sondern in den Modulpreisen: Komplette Aufdachanlagen kosten 2026 im Bundesdurchschnitt rund 1.015 Euro pro Kilowattpeak, ein historischer Tiefstand, den es in den vergangenen zehn Jahren so nicht gab. Wer ein Einfamilienhaus mit Satteldach besitzt und seit Jahren mit dem Gedanken an eine eigene Anlage spielt, steht damit an einem ungewöhnlichen Kreuzungspunkt: sinkende Vergütung auf der einen Seite, spürbar günstigere Technik auf der anderen, dazu neue Pflichten in mehreren Bundesländern und ein Steuervorteil, der die gesamte Rechnung verändert.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Immobilie besitzen oder gerade kaufen, ist die Photovoltaikanlage längst kein Nischenthema für Umweltbewusste mehr. Sie beeinflusst den Energieausweis, die monatliche Stromrechnung und bei einem späteren Verkauf sogar den erzielbaren Preis. Was 2026 wirklich zählt, lässt sich in vier Bereiche gliedern: die aktuelle Förderung, die wachsende Solarpflicht, die steuerliche Behandlung und die Finanzierung über Kredit statt Ersparnis.

Die Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze und die nächste Kürzung

Seit Februar 2026 erhalten Betreiber neuer Dachanlagen bis 10 Kilowattpeak 7,78 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung oder 12,34 Cent bei Volleinspeisung, wenn sie den gesamten erzeugten Strom ins Netz geben, statt ihn selbst zu verbrauchen. Größere Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowattpeak liegen bereits spürbar darunter. Seit dem 1. Februar 2024 sinkt der anzulegende Wert nach Paragraf 49 des EEG 2023 nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich um jeweils ein Prozent – am 1. August 2026 steht die nächste Absenkung an, nach ersten Berechnungen auf etwa 7,71 Cent Teileinspeisung und 12,23 Cent Volleinspeisung. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die endgültige Tabelle traditionell erst wenige Tage vor dem Stichtag, sodass sich die genauen Werte bis dahin noch leicht verschieben können.

Wer schon eine Anlage betreibt, ist von jeder künftigen Kürzung ausgenommen: Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt für zwanzig Jahre fest. Genau darin liegt der eigentliche Zeitdruck, den viele Eigentümer unterschätzen. Wer die Anlage noch vor dem 1. August anmeldet, sichert sich also nicht nur ein paar Zehntel Cent mehr pro Kilowattstunde, sondern diesen höheren Wert für zwei komplette Jahrzehnte. Bei einer typischen 8-Kilowattpeak-Anlage mit rund 7.000 Kilowattstunden Jahresertrag macht der Unterschied über die gesamte Laufzeit mehrere hundert Euro aus – kein Vermögen, aber auch kein Grund, ihn zu ignorieren.

Solarpflicht 2026: Wo Eigentümer wirklich handeln müssen

Und was gilt eigentlich, wenn das eigene Bundesland noch gar keine Pflicht kennt?

Eine bundesweit einheitliche Solarpflicht gibt es weiterhin nicht, auch wenn das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027 eine Pflicht für größere Nichtwohngebäude und öffentliche Bauten einführen soll und Wohngebäude erst ab 2030 folgen. Bis dahin regeln die Länder das Thema selbst, und der Flickenteppich wird 2026 noch dichter. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht bereits für private Wohngebäude beim Neubau. Nordrhein-Westfalen zieht seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich Bestandsgebäude heran: Wird das komplette Dach neu eingedeckt, muss auf mindestens 30 Prozent der nutzbaren Dachfläche eine Anlage entstehen, sofern das Haus mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche hat. Ein einzelner Ziegeltausch reicht als Auslöser nicht aus – erst die vollständige Erneuerung der Dachhaut zählt. Bayern begnügt sich bislang mit einer Soll-Vorschrift, die Bauherren zur Prüfung verpflichtet, ohne dafür echte Sanktionen vorzusehen.

Rheinland-Pfalz hat die Pflicht zum Januar 2026 auf neue Wohngebäude ausgeweitet, verlangt sie aber ausdrücklich nicht bei einer reinen Dachsanierung. Das Saarland begnügt sich seit September 2025 mit einer PV-ready-Regel: Neubauten und Häuser mit sanierter Dachfläche ab 50 Quadratmetern müssen statisch so ausgelegt sein, dass eine Anlage jederzeit nachgerüstet werden könnte, auch wenn sie noch nicht installiert werden muss. Schleswig-Holstein zieht ab dem 29. März 2026 nach, allerdings nur für Bauanträge, die ab diesem Datum eingehen. Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verzichten bislang komplett auf eine eigene Regelung – wer dort baut, handelt freiwillig, muss sich aber auf eine spätere Nachrüstpflicht durch das Bundesgesetz einstellen.

Wer in einem Bundesland mit Pflicht saniert oder neu baut und die Vorgabe ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe unterscheidet sich je nach Landesbauordnung, bewegt sich für Wohngebäude aber typischerweise im vierstelligen Bereich und kann bei gewerblich genutzten Objekten deutlich höher ausfallen. Wichtiger als die Strafandrohung ist ohnehin der praktische Punkt: Wer ein Dach ohnehin komplett erneuern lässt, zahlt für die zusätzliche Verkabelung und die nötige Statik nur einen Bruchteil dessen, was eine spätere Nachrüstung kosten würde.

Der Nullsteuersatz: Warum die Rechnung ohne Mehrwertsteuer auskommt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Nullsteuersatz nach Paragraf 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz, und diese Regelung läuft 2026 unverändert weiter – ein festes Enddatum gibt es nicht. Betroffen sind nicht nur die Module selbst, sondern auch Wechselrichter, Montage und der Batteriespeicher, solange die Gesamtanlage nicht mehr als 30 Kilowattpeak je Wohn- oder Gewerbeeinheit leistet. Für diese Grenze reicht in der Praxis eine schriftliche Bestätigung gegenüber dem Installationsbetrieb, dass die Anlage auf einem begünstigten Gebäude entsteht; eine gesonderte Genehmigung des Finanzamts ist nicht nötig.

Besonders nützlich ist die Regel für alle, die eine bestehende Anlage ohne Speicher aus den Jahren vor 2023 besitzen und jetzt nachrüsten wollen. Der Speicher selbst profitiert vom Nullsteuersatz, auch wenn die ursprüngliche Anlage noch unter dem alten 19-Prozent-Satz gekauft wurde, vorausgesetzt er fasst mindestens fünf Kilowattstunden und dient nachweislich der Speicherung von Solarstrom. Bei einem Speicher für rund 6.000 Euro sind das gut 950 Euro, die ohne die Steuerbefreiung zusätzlich fällig würden. Eine Ausnahme bleibt bei Mietmodellen, wie sie manche Anbieter bewerben: Weil dabei kein Eigentumsübergang stattfindet, greift der Nullsteuersatz nicht, was die vermeintlich bequeme Miete am Ende teurer macht, als sie auf den ersten Blick wirkt.

Speicher und Finanzierung: Was der KfW-Kredit 270 wirklich bringt

Ein Speicher lohnt sich rechnerisch fast immer, wenn der Eigenverbrauch dadurch spürbar steigt. Bei einem Haushaltsstrompreis von rund 31 Cent je Kilowattstunde und einer Einspeisevergütung von 7,78 Cent sparen Sie pro selbst verbrauchter Kilowattstunde etwa 23 Cent gegenüber der reinen Einspeisung. Ein 10-Kilowattstunden-Speicher zum 2026 üblichen Preis zwischen 4.000 und 8.000 Euro installiert holt diesen Unterschied je nach Verbrauchsprofil innerhalb von sieben bis zehn Jahren wieder herein. Anbieter wie BYD, sonnen oder E3/DC setzen inzwischen fast durchgängig auf Lithium-Eisenphosphat-Zellen, die als deutlich brandsicherer gelten als die älteren NMC-Speicher aus den frühen 2020er-Jahren. Mit Speicher steigt die Eigenverbrauchsquote eines typischen Einfamilienhauses von rund 30 auf bis zu 70 Prozent, was bei den aktuell niedrigen Einspeisesätzen den eigentlichen Unterschied macht. Ganz ohne Kompromisse geht es trotzdem nicht: Ein größerer Speicher bringt ab einer gewissen Kapazität kaum noch zusätzlichen Nutzen, weil an sonnenarmen Wintertagen ohnehin zu wenig Strom erzeugt wird, um ihn überhaupt zu füllen.

Einen direkten Bundeszuschuss gibt es für Heimspeicher nicht mehr, seit das kurzlebige Förderprogramm KfW 442 ausgelaufen ist. Stattdessen steht der Kredit 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bereit, der PV-Anlage, Speicher und Wallbox gemeinsam bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert, aktuell zu einem Effektivzins ab etwa 3,87 Prozent und mit Laufzeiten zwischen fünf und dreißig Jahren. Der Antrag muss über die Hausbank laufen und zwingend vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden – ein Detail, das immer wieder übersehen wird und dann die gesamte Förderung kostet. Zusätzlich lohnt sich ein Blick ins eigene Bundesland: Bayern und Nordrhein-Westfalen bezuschussen Speicher kommunal mit bis zu 500 Euro, Berlin mit deutlich weniger. Diese Programme ändern sich häufig und sollten kurz vor der Bestellung noch einmal geprüft werden.

Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten

Wer schon länger mit einer Anlage liebäugelt, sollte den Entwurf jetzt konkret werden lassen, statt auf noch günstigere Modulpreise zu warten. Die Kombination aus historischem Kostentief, der auslaufenden 20-Jahres-Garantie zum aktuell noch höheren Satz und dem dauerhaften Nullsteuersatz dürfte es in dieser Form so schnell nicht wieder geben. Vor der Unterschrift lohnt sich eine kurze, aber gründliche Checkliste:

  • Mindestens drei Angebote von Fachbetrieben aus der Region einholen und dabei die Leistungsgarantien vergleichen, nicht nur den Endpreis.
  • Die Dachstatik für einen möglichen Speicher gleich mitprüfen lassen, auch wenn er erst später nachgerüstet werden soll.
  • Den Antrag für den KfW-Kredit 270 vor der Vertragsunterschrift stellen – danach ist die Förderung unwiderruflich verloren.
  • Regionale Zuschüsse für Speicher recherchieren, denn diese Programme in Bayern, Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern ändern sich mehrmals im Jahr.

Verzichten Sie dabei auf Billigmodule ohne belastbare Leistungsgarantie, nur um ein paar hundert Euro zu sparen: Bei einer Anlage, die zwanzig Jahre lang Erträge liefern soll, zählt die Herstellergarantie mehr als der Anschaffungspreis. Und falls Ihr Dach in den kommenden zwei bis drei Jahren ohnehin saniert werden muss, prüfen Sie die Kombination aus Dachsanierung und Anlage in einem Zug – das spart nicht nur Gerüstkosten, sondern erfüllt in vielen Bundesländern bereits die gesetzliche Solarpflicht, bevor sie überhaupt zum Problem wird.