Vorkaufsrecht der Gemeinde: Wenn die Stadt beim Kauf mitredet

Vorkaufsrecht der Gemeinde: Wenn die Stadt beim Kauf mitredet

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, doch der Notar wartet noch auf ein Schreiben vom Rathaus. Grund ist das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde, das viele Käufer überrascht, weil es im Hintergrund abläuft.

Was das Vorkaufsrecht bedeutet

In bestimmten Fällen darf eine Gemeinde anstelle des Käufers in den Kaufvertrag eintreten, zu denselben Konditionen. Das Grundstück geht dann nicht an Sie, sondern an die Kommune. Der Verkäufer erhält trotzdem seinen vereinbarten Preis.

Wann es überhaupt greift

Das Recht besteht nicht flächendeckend, sondern nur unter klaren Voraussetzungen, etwa bei Grundstücken in einem festgelegten Sanierungsgebiet, bei Flächen für den Gemeinbedarf oder bei unbebauten Grundstücken im Geltungsbereich bestimmter Satzungen. Bei der normalen Eigentumswohnung im Bestand ist es selten ein Thema, bei Grundstücken am Stadtrand häufiger.

Der Ablauf im Hintergrund

  • Der Notar zeigt den Kaufvertrag der Gemeinde an.
  • Die Gemeinde prüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob sie es ausübt.
  • Erst mit dem Negativzeugnis, also der Bestätigung, dass nicht ausgeübt wird, geht es weiter.

Was das für Ihren Zeitplan heißt

Bis das Negativzeugnis vorliegt, vergehen oft mehrere Wochen. Diese Frist ist eine der Fälligkeitsvoraussetzungen im Vertrag, das heißt: Solange das Rathaus nicht geantwortet hat, müssen Sie den Kaufpreis nicht zahlen. Planen Sie diese Wartezeit von Anfang an ein, gerade wenn ein Anschlusstermin wie eine Kündigung der Mietwohnung daran hängt.

Sie können nichts beschleunigen, aber Sie können gelassen bleiben. Das Vorkaufsrecht wird in der Praxis selten ausgeübt. Es ist ein Instrument der Stadtentwicklung, kein Hindernis für den normalen Käufer.