Verwalter wechseln: So trennt sich die Eigentümergemeinschaft

Verwalter wechseln: So trennt sich die Eigentümergemeinschaft

Ein guter Verwalter hält eine Wohnanlage am Laufen, ein schlechter kostet Nerven und Geld. Wenn Abrechnungen verspätet kommen, Beschlüsse nicht umgesetzt werden oder die Kommunikation hakt, denken viele Gemeinschaften über einen Wechsel nach. Das ist möglich, will aber sauber gemacht sein.

Die Grundlagen des Verwaltervertrags

Der Verwalter wird von der Eigentümerversammlung bestellt, meist für einen befristeten Zeitraum von wenigen Jahren. Parallel besteht ein Verwaltervertrag, der die Vergütung und die Aufgaben regelt. Bestellung und Vertrag sind rechtlich zu unterscheiden.

Wege zur Trennung

  • Auslaufen lassen: einfach nicht wiederbestellen, wenn die Amtszeit endet.
  • Abberufung: Die Versammlung kann den Verwalter mit Mehrheit abberufen.
  • Außerordentliche Abberufung: bei schweren Pflichtverletzungen auch vorzeitig.

Der richtige Ablauf

Der Wechsel beginnt mit einem Tagesordnungspunkt in der Eigentümerversammlung. Sinnvoll ist, gleichzeitig über die Bestellung eines neuen Verwalters zu beschließen, damit keine Lücke entsteht. Holen Sie vorab Angebote mehrerer Verwaltungen ein und vergleichen Sie Leistungen, nicht nur den Preis.

Die Übergabe

Der alte Verwalter muss alle Unterlagen herausgeben: Abrechnungen, Beschlusssammlung, Verträge, die Verwaltung der Konten. Diese vollständige Übergabe ist erfahrungsgemäß der heikelste Punkt. Vereinbaren Sie klare Fristen und lassen Sie die Übergabe protokollieren, damit dem Nachfolger nichts fehlt.

Mein Rat: Dokumentieren Sie Mängel der bisherigen Verwaltung sachlich, bevor Sie den Wechsel anstoßen. Eine gute Vorbereitung macht den Beschluss rechtssicher und die Übergabe reibungslos. So startet die Gemeinschaft mit einem Neuanfang statt mit einem Rechtsstreit.