Untervermietung: Rechte und Pflichten für Mieter

Untervermietung: Rechte und Pflichten für Mieter

Ob ein längerer Auslandsaufenthalt, ein gesunkenes Einkommen oder ein leeres Zimmer: Gründe für eine Untervermietung gibt es viele. Doch einfach den Schlüssel weitergeben darf der Mieter nicht. Es braucht die Erlaubnis des Vermieters.

Der Anspruch auf Erlaubnis

Bei einem berechtigten Interesse hat der Mieter sogar einen Anspruch darauf, einen Teil der Wohnung untervermieten zu dürfen. Ein solches Interesse liegt etwa vor, wenn sich die finanzielle Lage geändert hat oder ein Partner ein- oder auszieht. Der Vermieter darf die Erlaubnis dann nicht grundlos verweigern.

Teil oder ganze Wohnung

Wichtig ist die Unterscheidung: Für die Untervermietung eines Teils der Wohnung besteht oft ein Anspruch. Bei der Überlassung der kompletten Wohnung ist der Vermieter dagegen freier in seiner Entscheidung und kann eher ablehnen.

Was zu beachten ist

  • Erlaubnis einholen: immer vorher und am besten schriftlich
  • Untermietzuschlag: Der Vermieter darf einen angemessenen Zuschlag verlangen.
  • Haftung: Der Hauptmieter bleibt dem Vermieter gegenüber voll verantwortlich.

Die Gefahr der unerlaubten Untervermietung

Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. Besonders heikel ist die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste: Sie gilt in vielen Städten als Zweckentfremdung von Wohnraum und ist genehmigungspflichtig oder verboten.

Mein Rat: Fragen Sie den Vermieter rechtzeitig und schildern Sie Ihr Interesse konkret. Eine saubere schriftliche Erlaubnis schützt beide Seiten und nimmt späteren Streitigkeiten die Grundlage.