Wer zum ersten Mal eine Immobilie kauft, sitzt beim Notartermin oft angespannt am Tisch und versteht nur die Hälfte. Dabei ist der Ablauf seit Jahrzehnten eingespielt und folgt einer klaren Dramaturgie. Wer weiß, was kommt, kann ruhig zuhören statt nervös zu nicken.
Die Beurkundung Wort für Wort
Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag laut vor. Das ist keine Formalie, sondern gesetzliche Pflicht. Käufer und Verkäufer hören jeden Paragrafen, von der Bezeichnung des Grundstücks im Grundbuch bis zur Fälligkeit des Kaufpreises. Unterbrechen ist ausdrücklich erlaubt: Wer eine Formulierung nicht versteht, fragt sofort nach. Ein guter Notar erklärt geduldig, denn er ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt keine der beiden Seiten.
Worauf Sie besonders achten sollten
- Auflassungsvormerkung: Sie sichert Ihren Anspruch im Grundbuch, bevor Sie zahlen.
- Fälligkeitsvoraussetzungen: Erst wenn diese erfüllt sind, fordert der Notar Sie zur Zahlung auf.
- Übergabetermin: Wann gehen Nutzen, Lasten und Gefahr auf Sie über?
Nach der Unterschrift
Mit der Unterschrift sind Sie noch nicht Eigentümer. Der Notar veranlasst die Eintragung der Vormerkung, holt behördliche Genehmigungen ein und prüft das Vorkaufsrecht der Gemeinde. Erst wenn alles vorliegt, schickt er die Zahlungsaufforderung. Sie überweisen den Kaufpreis direkt an den Verkäufer, nicht an den Notar, sofern kein Notaranderkonto vereinbart wurde.
Wie lange dauert es bis zum Eigentum?
Zwischen Beurkundung und endgültiger Eintragung als Eigentümer vergehen je nach Grundbuchamt mehrere Wochen bis Monate. In dieser Zeit schützt Sie die Vormerkung zuverlässig. Bereiten Sie sich vor: Lesen Sie den Vertragsentwurf, den der Notar Ihnen vorab schickt, in Ruhe durch und notieren Sie Ihre Fragen. Der Termin selbst dauert dann meist nur 45 bis 60 Minuten.
Bringen Sie Ihren gültigen Ausweis mit und klären Sie vorab mit Ihrer Bank, dass die Finanzierungsbestätigung rechtzeitig vorliegt. So wird aus dem gefürchteten Termin eine reine Formsache.