Mietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung im Überblick

Mietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung im Überblick

Die Mietkaution ist für Mieter ein erheblicher Batzen Geld und für Vermieter eine wichtige Sicherheit. Rund um diese Sicherheitsleistung gibt es klare Regeln, die beide Seiten kennen sollten.

Wie hoch die Kaution sein darf

Das Gesetz ist eindeutig: Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, also die Miete ohne Betriebskosten. Mehr darf der Vermieter nicht verlangen. Der Mieter hat zudem das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, die erste zu Mietbeginn.

Die Anlagepflicht des Vermieters

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, üblich ist ein verzinstes Kautionskonto. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Diese insolvenzsichere Trennung schützt den Mieter, falls der Vermieter zahlungsunfähig wird.

Rückzahlung nach dem Auszug

  • Der Vermieter darf eine angemessene Prüffrist nutzen, oft drei bis sechs Monate.
  • Er kann einen Teil einbehalten, etwa bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung.
  • Berechtigte Abzüge sind etwa offene Mieten oder vom Mieter verschuldete Schäden.

Was kein berechtigter Abzug ist

Normale Gebrauchsspuren wie kleine Dübellöcher oder abgenutzte Teppiche darf der Vermieter nicht von der Kaution abziehen. Diese gehören zur vertragsgemäßen Abnutzung und sind mit der Miete abgegolten. Streit entsteht oft genau hier.

Mein Rat an beide Seiten: Halten Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug in einem unterschriebenen Übergabeprotokoll mit Fotos fest. Das ist die beste Versicherung gegen Streit um die Kaution und erspart im Zweifel den Gang zum Anwalt.