Maklerprovision: Wer seit der Reform wirklich zahlt

Maklerprovision: Wer seit der Reform wirklich zahlt

Lange war die Maklerprovision beim Hauskauf eine einseitige Angelegenheit: Der Käufer zahlte, der Verkäufer freute sich. Seit der gesetzlichen Neuregelung ist die Lastenverteilung fairer geworden, aber nicht jedem ist klar, was gilt.

Das Prinzip der Teilung

Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher gilt: Beauftragt eine Partei den Makler, muss die andere höchstens den gleichen Anteil zahlen. In der Praxis teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist hälftig. Der Käufer kann also nicht mehr allein mit der vollen Provision belastet werden.

Wichtig: Der Nachweis

Die Partei, die den Maklervertrag geschlossen hat, muss ihren Anteil nachweislich zuerst zahlen. Erst dann wird der Anteil der anderen Seite fällig. Diese Regel verhindert, dass die Kosten doch wieder einseitig hängen bleiben.

Was das in Euro bedeutet

  • Üblich sind insgesamt rund 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, regional verschieden.
  • Bei hälftiger Teilung trägt der Käufer davon etwa 3,57 Prozent.
  • Auf 400.000 Euro Kaufpreis sind das rund 14.000 Euro für den Käufer.

Verhandeln ist erlaubt

Die Provisionshöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, nur die Verteilung. Gerade in Lagen mit wenig Nachfrage lässt sich über den Satz reden. Fragen Sie offen nach, bevor Sie eine Reservierung oder einen Besichtigungstermin als verbindlich behandeln.

Wichtig für Ihre Kalkulation: Die Provision gehört zu den Nebenkosten, die Banken meist nicht mitfinanzieren. Sie muss aus Eigenkapital kommen. Wer das einplant, erlebt beim Notartermin keine Überraschung.