Indexmiete oder Staffelmiete: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Indexmiete oder Staffelmiete: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Wie sich die Miete im Lauf der Jahre entwickelt, steht oft schon im Mietvertrag. Zwei Modelle regeln das im Voraus: die Staffelmiete und die Indexmiete. Beide nehmen dem Vermieter die einzelne Mieterhöhung ab und geben dem Mieter Planbarkeit, aber auf sehr unterschiedliche Weise.

Die Staffelmiete

Bei der Staffelmiete sind die künftigen Mieterhöhungen schon im Vertrag festgeschrieben, mit konkreten Beträgen und Daten. Beispiel: Ab dem zweiten Jahr 30 Euro mehr, ab dem dritten weitere 30 Euro. Jeder weiß genau, was kommt.

Vor- und Nachteile der Staffel

  • Planbarkeit: Beide Seiten kennen die Miete für Jahre im Voraus.
  • Unabhängig von der Wirtschaft: Die Erhöhung kommt auch ohne Inflation.
  • Risiko für Vermieter: Bei stark steigenden Marktpreisen bleibt die Staffel womöglich zurück.

Die Indexmiete

Die Indexmiete koppelt die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, darf der Vermieter die Miete entsprechend anheben. In Zeiten hoher Inflation kann das deutliche Sprünge bedeuten, in ruhigen Zeiten bleibt die Miete stabil.

Wichtige Regeln

Bei beiden Modellen sind reguläre Mieterhöhungen nach Mietspiegel während der Laufzeit ausgeschlossen, das ist der faire Ausgleich. Bei der Indexmiete muss zwischen zwei Erhöhungen mindestens ein Jahr liegen, und der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich unter Angabe des Index begründen.

Welches Modell besser ist, hängt von der Erwartung ab: Wer mit hoher Inflation rechnet, fährt als Mieter mit der Staffelmiete oft ruhiger, als Vermieter mit der Indexmiete. Prüfen Sie die Klausel genau, bevor Sie unterschreiben.