Erbbaurecht verstehen: Bauen auf fremdem Grund

Erbbaurecht verstehen: Bauen auf fremdem Grund

Ein Haus für deutlich weniger Geld, weil das Grundstück nicht gekauft, sondern nur gepachtet wird: So klingt das Versprechen des Erbbaurechts, früher Erbpacht genannt. Der Haken steckt wie immer im Detail.

Das Prinzip in einem Satz

Sie kaufen das Gebäude und das Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder zu wohnen, meist für 75 bis 99 Jahre. Dafür zahlen Sie dem Grundstückseigentümer, oft einer Kirche, Stiftung oder Kommune, einen jährlichen Erbbauzins.

Die Vorteile

  • Deutlich geringerer Kapitalbedarf, weil der Grundstückspreis entfällt
  • Auch Familien mit wenig Eigenkapital kommen so zu Wohneigentum.
  • Der Zins ist oft günstiger als die Finanzierung eines gekauften Grundstücks.

Die Schattenseiten

Der Erbbauzins läuft Jahr für Jahr und wird häufig an die Inflation gekoppelt, kann also steigen. Banken finanzieren Erbbaurechte oft zurückhaltender. Und der größte Punkt: Was passiert am Ende der Laufzeit? Läuft das Erbbaurecht aus, fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der dafür eine Entschädigung zahlt, meist aber nicht den vollen Wert.

Worauf Sie im Vertrag achten

Prüfen Sie die Höhe und die Anpassungsklausel des Zinses, die Restlaufzeit und die Entschädigungsregelung bei Ablauf. Wichtig ist auch das Vorgehen bei Verkauf: Manche Verträge verlangen die Zustimmung des Eigentümers. Eine kurze Restlaufzeit von unter 40 Jahren erschwert sowohl Finanzierung als auch späteren Verkauf erheblich.

Erbbaurecht ist kein schlechter Deal, aber ein anderer. Es senkt die Einstiegshürde und nimmt Ihnen zugleich die Wertsteigerung des Bodens. Wer langfristig Vermögen aufbauen will, rechnet beide Modelle ehrlich gegeneinander.