Betriebskostenabrechnung prüfen: So finden Sie Fehler

Betriebskostenabrechnung prüfen: So finden Sie Fehler

Einmal im Jahr kommt sie: die Betriebskostenabrechnung. Für viele Mieter ist sie ein undurchschaubares Zahlenwerk, das ungeprüft abgeheftet wird. Dabei lohnt der genaue Blick, denn Fehler sind häufiger, als man denkt.

Was umlagefähig ist und was nicht

Nur die im Mietvertrag vereinbarten und gesetzlich zulässigen Betriebskosten dürfen umgelegt werden. Dazu zählen etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudereinigung. Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung. Tauchen solche Posten auf, gehören sie gestrichen.

Die Formfristen

  • Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen.
  • Verspätete Nachforderungen sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Der Mieter hat ein Jahr Zeit, Einwände zu erheben.

Worauf Sie achten sollten

Prüfen Sie den Verteilerschlüssel: Wird nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch abgerechnet, und passt das zum Vertrag? Vergleichen Sie die Summen mit dem Vorjahr. Springt ein Posten unerklärlich nach oben, fragen Sie nach. Stimmt Ihr Anteil an der Gesamtfläche? Schon ein falscher Schlüssel kann Sie Geld kosten.

Das Recht auf Belegeinsicht

Sie dürfen die Originalbelege einsehen. Bei Zweifeln verlangen Sie schriftlich einen Termin zur Belegeinsicht beim Vermieter oder der Verwaltung. Erst dann lässt sich prüfen, ob die abgerechneten Beträge wirklich angefallen sind.

Mein Tipp: Zahlen Sie eine strittige Nachforderung unter Vorbehalt und klären Sie die Punkte parallel. So vermeiden Sie eine Mahnung und behalten zugleich Ihr Recht, zu viel Gezahltes zurückzufordern. Ein Mieterverein hilft, komplizierte Abrechnungen zu entschlüsseln.