Beim Neubau oder bei einer Sanierung fließt das Darlehen nicht auf einen Schlag, sondern Stück für Stück nach Baufortschritt. Genau in dieser Zwischenzeit lauert eine Gebühr, die viele Bauherren übersehen: der Bereitstellungszins.
Wofür die Bank kassiert
Sobald Ihr Darlehen genehmigt ist, hält die Bank das Geld für Sie bereit. Solange Sie es nicht abrufen, etwa weil der Bau noch läuft, verlangt sie dafür einen Bereitstellungszins. Sie zahlen also für Geld, das Sie noch gar nicht nutzen.
Die bereitstellungsfreie Zeit
Die meisten Banken gewähren eine bereitstellungsfreie Zeit, oft drei bis zwölf Monate. In dieser Frist fällt nichts an. Erst danach beginnt die Uhr zu ticken, häufig mit rund 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag, also etwa drei Prozent im Jahr.
Wie Sie die Kosten gering halten
- Lange bereitstellungsfreie Zeit verhandeln: Je länger, desto besser bei langer Bauzeit.
- Realistischer Bauzeitplan: Verzögerungen kosten direkt Geld.
- Abrufe zügig anstoßen: Sobald eine Bauphase fertig ist, das Geld abrufen.
Beim Bauträgerkauf besonders relevant
Gerade wenn sich der Bau über ein bis zwei Jahre zieht, summieren sich Bereitstellungszinsen schnell auf mehrere tausend Euro. Rechnen Sie diese Position von Anfang an in Ihr Budget ein und vergleichen Sie die bereitstellungsfreien Zeiten verschiedener Banken, nicht nur den Sollzins.
Ein Angebot mit minimal höherem Zins, aber langer bereitstellungsfreier Zeit kann beim Neubau unterm Strich günstiger sein als das scheinbar billigste Darlehen.