Bauträgervertrag: Worauf Käufer beim Neubau achten müssen

Bauträgervertrag: Worauf Käufer beim Neubau achten müssen

Beim Kauf vom Bauträger erwerben Sie zwei Dinge zugleich: ein Grundstück und das Versprechen, darauf ein Haus oder eine Wohnung schlüsselfertig zu errichten. Genau diese Mischung macht den Vertrag heikler als einen klassischen Bestandskauf.

Zahlung nach Baufortschritt

Anders als beim gebrauchten Haus zahlen Sie nicht alles auf einmal. Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt Raten nach Baufortschritt vor, etwa nach Rohbau, nach Dach und Fenstern, nach Innenputz. Das schützt Sie: Sie zahlen nur für tatsächlich Erbrachtes. Prüfen Sie jede Rate, bevor Sie freigeben.

Die Baubeschreibung ist das Herzstück

Was nicht in der Baubeschreibung steht, schuldet der Bauträger nicht. Schwammige Formulierungen wie hochwertige Ausstattung sind wertlos. Verlangen Sie konkrete Angaben: Hersteller, Materialstärken, Dämmwerte, Anzahl der Steckdosen. Jede Lücke wird später zur Diskussion und zum Aufpreis.

Sicherheiten und Fristen

  • Fertigstellungstermin: verbindlich mit Datum, nicht nur als grobe Schätzung
  • Vertragsstrafe: für den Fall der Verzögerung vereinbaren
  • Gewährleistung: fünf Jahre auf Baumängel sind gesetzlich vorgesehen

Abnahme nicht überstürzen

Die Abnahme ist der wichtigste Moment. Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast kehrt sich um. Gehen Sie nie allein und ohne Sachverstand in diesen Termin. Ein Bausachverständiger findet Mängel, die einem Laien entgehen, und sie werden im Protokoll festgehalten. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.

Lassen Sie den Vertragsentwurf vor der Beurkundung von einem unabhängigen Fachmann prüfen. Die wenigen hundert Euro sind gut investiert, wenn es um eine Investition von mehreren hunderttausend Euro geht. Ein seriöser Bauträger hat damit kein Problem.