Nießbrauch bei der Immobilienübertragung: Übergeben und doch wohnen bleiben

Nießbrauch bei der Immobilienübertragung: Übergeben und doch wohnen bleiben

Eltern wollen ihr Haus zu Lebzeiten an die Kinder übergeben, aber selbst darin wohnen bleiben oder die Mieteinnahmen behalten. Genau das ermöglicht der Nießbrauch, ein oft unterschätztes Werkzeug der Vermögensplanung.

Was Nießbrauch bedeutet

Beim Nießbrauch wird das Eigentum an einer Immobilie übertragen, der bisherige Eigentümer behält aber das umfassende Nutzungsrecht. Er darf weiter darin wohnen oder die Immobilie vermieten und die Einnahmen behalten, obwohl er nicht mehr Eigentümer ist. Das Recht wird im Grundbuch abgesichert.

Der Unterschied zum Wohnrecht

Das Wohnrecht erlaubt nur das eigene Wohnen. Der Nießbrauch geht weiter: Er umfasst auch das Recht, die Immobilie zu vermieten und die Erträge zu ziehen. Das macht ihn besonders für vermietete Objekte interessant.

Die Vorteile bei der Übertragung

  • Versorgung gesichert: Der Übergeber bleibt abgesichert, im Wohnen oder durch Mieteinnahmen.
  • Steuerlich günstig: Der Wert des Nießbrauchs mindert den steuerlichen Wert der Schenkung.
  • Frühe Übergabe: Vermögen wandert früh in die nächste Generation, Freibeträge lassen sich nutzen.

Wie der Nießbrauch den Schenkungswert senkt

Weil der Beschenkte die Immobilie zunächst nicht nutzen kann, ist die Schenkung weniger wert. Der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen. Das kann die Schenkungsteuer erheblich senken oder ganz vermeiden, je nach Alter des Nießbrauchers und Höhe des Nutzungswerts.

Was zu bedenken ist

Der Nießbrauch belastet die Immobilie und kann einen späteren Verkauf durch den neuen Eigentümer erschweren, solange das Recht besteht. Auch die Pflichten, etwa zur Instandhaltung, sollten im Vertrag klar geregelt sein.

Mein Rat: Der Nießbrauch ist ein elegantes Mittel, um Vermögen früh zu übertragen und sich zugleich abzusichern. Die Gestaltung gehört aber in fachkundige Hände. Lassen Sie sich von Notar und Steuerberater beraten, damit Versorgung, Steuer und Familienfrieden zusammenpassen.