Am 30. Juni ist in mehr als hundert deutschen Großstädten eine Frist verstrichen, die bisher kaum jemand im eigenen Wohnzimmer bemerkt hat – und die trotzdem darüber entscheidet, welcher Kessel demnächst im Keller stehen darf. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, von Berlin über Köln bis Nürnberg, mussten ihre kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) fertigstellen und veröffentlichen. Wer jetzt eine neue Heizung braucht, kann bei der Stadtverwaltung oder im örtlichen Amtsblatt nachschauen, ob das eigene Grundstück in einem Fernwärme-Vorranggebiet liegt, ob ein Wasserstoffnetz geplant ist, oder ob eine dezentrale Lösung wie die Wärmepumpe die einzig realistische Option bleibt. Kleinere Gemeinden unter 100.000 Einwohnern haben dagegen erst bis zum 30. Juni 2028 Zeit – für Hausbesitzer in Kleinstädten und auf dem Land ändert sich also vorerst wenig, außer der Verunsicherung, die schon jetzt in jedem zweiten Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale zu spüren ist.
Was der Stichtag konkret verändert
Die kommunale Wärmeplanung selbst schreibt niemandem eine Heizung vor. Sie ist zunächst nur eine Karte: Welche Straßenzüge werden voraussichtlich an ein Fernwärmenetz angeschlossen, welche Quartiere bekommen ein Wasserstoff- oder Biomethannetz, und wo bleibt es bei individuellen Lösungen im Gebäude selbst. Genau diese Karte entscheidet aber, wie viel Zeit ein Eigentümer für die nächste große Entscheidung hat. Liegt ein Grundstück in einem ausgewiesenen Wärmenetzgebiet, greift die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erst mit dem tatsächlichen Anschluss – oft erst in fünf, manchmal in zehn Jahren. Liegt es außerhalb, beginnt die Übergangsfrist des GEG bereits mit der Veröffentlichung des Wärmeplans, und spätestens fünf Jahre danach muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für ein typisches Reihenhaus aus den 1980er-Jahren bedeutet das in der Praxis: Ein Blick in den online veröffentlichten Wärmeplan der eigenen Stadt kostet fünf Minuten und verschafft Klarheit über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.
Für Städte, die den Stichtag am 30. Juni verpasst haben – und das sind laut Berichten mehrerer Landesministerien nicht wenige, etwa in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Sachsen –, gilt übergangsweise die alte Rechtslage weiter, bis der Plan nachgereicht wird. Das klingt nach Entwarnung, ist es aber nur bedingt: Sobald der Plan doch noch kommt, läuft die Fünf-Jahres-Frist rückwirkend zu diesem späteren Datum, und wer in der Zwischenzeit eine reine Gasheizung eingebaut hat, sitzt am Ende womöglich auf einer Anlage, die früher als gedacht nachgerüstet werden muss. Wohnen Sie in einer solchen Stadt, sollten Sie den Fortschritt der Planung nicht dem Zufall überlassen, sondern sich den Stand halbjährlich beim zuständigen Amt bestätigen lassen – ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt meist schon, und die Antwort entscheidet mit darüber, wie viel Sie in den nächsten Jahren noch in eine bestehende Gasheizung investieren sollten.
Fernwärme-Vorranggebiet oder nicht?
Die schnellste Auskunft gibt in der Regel nicht das Rathaus, sondern der örtliche Fernwärmeversorger selbst – Stadtwerke München, die Berliner Wärme oder die Fernwärme Hamburg veröffentlichen ihre Ausbaugebiete inzwischen als interaktive Karten auf der eigenen Website. Finden Sie dort keine Antwort, fragen Sie direkt beim Amt für Klimaschutz oder Stadtentwicklung nach; die WPG-Pläne müssen öffentlich einsehbar sein, auch wenn nicht jede Gemeinde das bislang benutzerfreundlich umgesetzt hat.
Ein Grundstück am Rand eines Neubaugebiets in einer Mittelstadt zu haben, bedeutet fast immer: keine Fernwärme in Sicht.
Was das für die nächste Heizung bedeutet
Wenn die alte Gastherme noch läuft, ändert sich vorerst nichts – bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden, ganz gleich, was im Wärmeplan steht. Kritisch wird es erst bei einem Heizungstausch: Neubauten in Neubaugebieten müssen bereits seit 2024 die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, Bestandsgebäude erst nach den oben beschriebenen kommunalen Übergangsfristen. Wer nach dem 30. Juni in einer Stadt mit fertiger Wärmeplanung außerhalb eines Wärmenetzgebiets baut oder saniert, hat ab jetzt fünf Jahre Zeit, bevor die neue Heizung die 65-Prozent-Regel erfüllen muss.
Und was, wenn die Heizung diesen Winter tatsächlich ausfällt? Für genau diesen Fall sieht das GEG eine Übergangslösung vor: Eine kaputte Öl- oder Gasheizung darf durch ein gebrauchtes oder neues fossiles Gerät ersetzt werden, wenn eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist – allerdings nur befristet für maximal fünf Jahre, danach greift wieder die 65-Prozent-Pflicht, sofern die kommunale Frist erreicht ist. Ein Vaillant-Techniker aus dem Rhein-Main-Gebiet berichtet, dass in diesem Sommer auffällig viele Kunden anrufen, die ihre zwanzig Jahre alte Therme "vorsorglich" austauschen wollen, bevor eine mögliche fünfjährige Übergangsfrist überhaupt zu laufen beginnt. Das ist nachvollziehbar, aber nicht in jedem Fall die klügste Reihenfolge – wer noch zwei, drei Jahre Zeit hat, sollte diese nutzen, um die eigene Fernwärme-Option seriös zu prüfen, statt aus Nervosität in eine Wärmepumpe zu investieren, die am Ende ungenutzt neben einem Fernwärmeanschluss steht.
Wärmepumpe, Hybrid oder Fernwärme – die Kostenrechnung
Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe von Viessmann, Bosch oder Stiebel Eltron inklusive Installation aktuell zwischen 22.000 und 32.000 Euro, je nach Dämmzustand und benötigter Vorlauftemperatur. Eine Hybridheizung – Wärmepumpe plus vorhandener Gaskessel als Spitzenlastabdeckung an den kältesten Tagen – liegt bei 14.000 bis 19.000 Euro, weil ein Teil der bestehenden Anlage weitergenutzt wird. Ein Fernwärmeanschluss selbst schlägt regional sehr unterschiedlich zu Buche: Die Hausanschlusskosten liegen meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro, dazu kommt ein Baukostenzuschuss, den einzelne Stadtwerke – etwa in Mannheim oder Leipzig – gestaffelt nach Anschlussleistung berechnen.
Wer die Wahl hat, sollte sie nicht allein am Anschaffungspreis treffen. Die Wärmepumpe punktet bei gut gedämmten Häusern mit niedrigen Betriebskosten und macht Eigentümer unabhängig von einem einzelnen Versorger; die Fernwärme punktet dort, wo ohnehin ein Netz gebaut wird und die Übergabestation im Keller genügt, ohne dass an Dämmung oder Heizkörpern etwas verändert werden muss. Für einen unsanierten Altbau mit Heizkörpern aus den 1970er-Jahren ist eine reine Wärmepumpe ohne vorherige Dämmmaßnahmen dagegen selten die wirtschaftlich bessere Wahl – hier ist der Blick auf eine mögliche Fernwärme- oder eine Hybridlösung fast immer der ehrlichere erste Schritt, auch wenn das in vielen Ratgebern gerne übergangen wird.
Was die KfW 2026 tatsächlich zahlt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), abgewickelt über die KfW, bleibt 2026 der wichtigste Hebel. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, ergänzt um einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch alter Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie funktionstüchtiger Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Einkommensbonus. In der Summe deckelt der Fördertopf den Zuschuss bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten, die wiederum bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern auf 30.000 Euro begrenzt sind – schöpfen Sie alle Boni aus, bekommen Sie maximal 21.000 Euro Zuschuss zu Ihrer neuen Wärmepumpe.
- Antrag über die KfW-Plattform, meist gemeinsam mit dem Fachbetrieb gestellt
- Bewilligung vor Vertragsabschluss abwarten, sonst verfällt der Zuschuss
- Zusätzlich zinsvergünstigter Ergänzungskredit bis 120.000 Euro möglich
- Steuerliche Förderung nach § 35c EStG als Alternative, wenn der KfW-Zuschuss aus formalen Gründen nicht passt – allerdings nicht kombinierbar mit der BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Förderantrag muss vor der verbindlichen Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt und von der KfW bestätigt werden, ein nachträglicher Antrag nach Vertragsunterschrift wird abgelehnt. Genau dieser Punkt sorgt jedes Jahr für die meisten enttäuschten Anrufe bei den Verbraucherzentralen, weil Handwerksbetriebe im Zeitdruck des Sommers gerne "erst mal anfangen" wollen, während der Kunde noch auf den Förderbescheid wartet.
Was Käufer und Verkäufer vor dem nächsten Notartermin prüfen sollten
Beim Immobilienkauf lohnt sich inzwischen eine zusätzliche Frage an den Verkäufer oder Makler: Liegt das Objekt laut kommunaler Wärmeplanung in einem Fernwärme-Vorranggebiet, und wenn ja, für welchen Zeithorizont? Diese Information beeinflusst nicht nur die künftigen Heizkosten, sondern auch den realistischen Sanierungsbedarf und damit den fairen Kaufpreis, den Sie am Ende auf dem Notarvertrag unterschreiben. Ein Haus mit zugesagtem Fernwärmeanschluss innerhalb der nächsten drei Jahre ist für viele Käufer attraktiver als ein vergleichbares Objekt, bei dem eine Wärmepumpe samt Dämmpaket ansteht – auch wenn der reine Marktpreis beider Häuser auf den ersten Blick identisch wirkt.
Verkäufer wiederum sollten den Energieausweis und die Aussagen zur Wärmeplanung nicht getrennt behandeln. Ein Energieausweis der Klasse D oder schlechter in Kombination mit einem Grundstück außerhalb jedes Wärmenetzgebiets signalisiert Käufern einen konkreten, bezifferbaren Sanierungsstau – und genau diese Zahl taucht inzwischen regelmäßig in Kaufpreisverhandlungen auf, oft mit einem Abschlag von 15.000 bis 40.000 Euro gegenüber vergleichbaren, bereits sanierten Objekten in derselben Straße. Wer als Verkäufer selbst noch handeln kann, etwa mit einer neuen Dämmung des obersten Geschossdeckels für unter 3.000 Euro, verschiebt diese Verhandlung deutlich zu seinen Gunsten.
Die Wärmeplanung wird in den kommenden Jahren ohnehin präziser: Viele Kommunen kündigen bereits jetzt eine zweite Fortschreibung für 2027 an, sobald erste Fernwärmeprojekte tatsächlich Baurecht erhalten. Bis dahin bleibt für Hausbesitzer vor allem eines wichtig – die eigene Stadt oder Gemeinde regelmäßig nach dem aktuellen Planungsstand zu fragen, statt sich auf den Informationsstand vom letzten Winter zu verlassen.