Immobilie vererben und verschenken: Freibeträge clever nutzen

Immobilie vererben und verschenken: Freibeträge clever nutzen

Eine Immobilie an die nächste Generation weiterzugeben, will gut geplant sein. Ob durch Erbschaft oder Schenkung: Wer die steuerlichen Spielregeln kennt, kann der Familie viel Geld ersparen, das sonst an den Fiskus ginge.

Die Freibeträge als Schlüssel

Sowohl bei der Erbschaft als auch bei der Schenkung gibt es persönliche Freibeträge, bis zu denen keine Steuer anfällt. Sie richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehepartner und Kinder genießen die höchsten Freibeträge, entferntere Verwandte und Fremde deutlich niedrigere.

Der entscheidende Vorteil der Schenkung

Der große Hebel: Die Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Wer früh und in Etappen überträgt, kann über die Jahre erhebliche Werte steuerfrei weitergeben. Bei einer einzigen Erbschaft dagegen gilt der Freibetrag nur einmal.

Wichtige Gestaltungsmöglichkeiten

  • Schrittweise Übertragung: Anteile über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume verschenken
  • Nießbrauch behalten: übertragen, aber das Wohn- oder Nutzungsrecht behalten
  • Familienheim: Für das selbst genutzte Familienheim gelten besondere Begünstigungen.

Die Bewertung der Immobilie

Für die Steuer wird die Immobilie mit ihrem Wert angesetzt. Diese Bewertung kann strittig sein. Ein qualifiziertes Gutachten kann helfen, einen zu hoch angesetzten Wert und damit zu viel Steuer zu vermeiden.

Mein Rat: Wer Vermögen in Immobilien an die Familie weitergeben will, sollte früh planen, am besten Jahrzehnte vorher. Die Kombination aus rechtzeitiger Schenkung, Ausnutzung der Freibeträge und gegebenenfalls Nießbrauch ist mächtig. Ziehen Sie einen Steuerberater oder Notar hinzu, denn Fehler in der Gestaltung sind später kaum zu korrigieren.