Kaum ein Thema bewegt Eigentümer so sehr wie die Frage nach der Heizung. Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, gibt vor, wie künftig geheizt werden soll. Hinter den Schlagzeilen steckt ein gestaffeltes Regelwerk, das man kennen sollte.
Der Kern des GEG
Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Heizen schrittweise klimafreundlicher zu machen. Im Grundsatz sollen neu eingebaute Heizungen zu einem wachsenden Anteil mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen aber weiterlaufen und auch repariert werden.
Bestandsschutz statt Austauschzwang
Eine wichtige Entwarnung: Niemand muss eine intakte Heizung sofort herausreißen. Der Bestandsschutz gilt. Erst wenn eine Heizung endgültig defekt ist und ersetzt werden muss, oder bei Neueinbau, greifen die strengeren Anforderungen, oft mit Übergangsfristen.
Optionen für den Ersatz
- Wärmepumpe: nutzt Umweltwärme, besonders effizient in gut gedämmten Häusern
- Anschluss an Fernwärme: wo verfügbar, eine bequeme Lösung
- Hybridheizungen: Kombination aus erneuerbarer Energie und Spitzenlastkessel
Förderung mitdenken
Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen gibt es staatliche Zuschüsse, die einen erheblichen Teil der Kosten abdecken können. Diese Förderung sollte fester Bestandteil jeder Planung sein. Sprechen Sie früh mit einem Energieberater und der Hausbank, um Förderung und Finanzierung zu verzahnen.
Mein Rat: Lassen Sie sich nicht von Schlagzeilen treiben. Prüfen Sie den Zustand Ihrer Heizung nüchtern, informieren Sie sich über die aktuelle Fassung des GEG und die örtliche Wärmeplanung Ihrer Kommune, und planen Sie den Tausch rechtzeitig. Wer vorbereitet ist, entscheidet in Ruhe statt unter dem Druck eines plötzlichen Defekts.