Was passiert mit dem Darlehen, wenn man das Haus verkauft, bevor es abbezahlt ist? Diese Frage stellt sich bei vielen Verkäufen, etwa wegen Umzug, Trennung oder neuer Lebensphase. Die Antwort heißt oft: Vorfälligkeitsentschädigung.
Warum die Bank Geld verlangt
Wenn Sie ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen, entgehen der Bank die vereinbarten Zinsen. Für diesen Schaden darf sie eine Entschädigung verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kann je nach Restschuld und Restlaufzeit mehrere tausend Euro betragen.
Wie sie sich berechnet
Die Höhe hängt von der Restschuld, der verbleibenden Zinsbindung, dem vereinbarten Zins und dem aktuellen Marktzinsniveau ab. Je länger die Bindung noch läuft und je stärker die Zinsen seit Abschluss gefallen sind, desto höher fällt die Entschädigung aus.
Wege, sie zu vermeiden oder zu senken
- Zehn-Jahres-Sonderkündigungsrecht: Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung können Sie ohne Entschädigung kündigen.
- Darlehen mitnehmen: Manchmal lässt sich das Darlehen auf eine neue Immobilie übertragen.
- Schuldübernahme: Der Käufer übernimmt das bestehende Darlehen, wenn die Bank zustimmt.
- Sondertilgungen vorher nutzen: Sie senken die Restschuld und damit die Entschädigung.
Die Berechnung prüfen lassen
Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht immer korrekt. Es lohnt sich, die geforderte Summe von einer Verbraucherzentrale oder einem Fachmann überprüfen zu lassen. Fehlerhafte Berechnungen kommen vor und können Sie viel Geld kosten.
Mein Rat: Klären Sie vor dem Verkauf mit Ihrer Bank, wie hoch die Entschädigung ausfällt, und beziehen Sie diesen Betrag in Ihre Verkaufsrechnung ein. Wer die Zehn-Jahres-Grenze fast erreicht hat, sollte prüfen, ob sich das Warten bis zum Sonderkündigungsrecht lohnt.