Ein historisches Gebäude zu besitzen, ist für viele ein Traum, und unter bestimmten Voraussetzungen ein erheblicher Steuervorteil. Die sogenannte Denkmal-AfA macht den Erhalt geschützter Bausubstanz steuerlich besonders attraktiv.
Was die Denkmal-AfA besonders macht
Bei einem als Baudenkmal eingestuften Gebäude lassen sich die Kosten für die Sanierung in besonders hohem Umfang steuerlich abschreiben, deutlich großzügiger als bei einer normalen Immobilie. Der Staat belohnt damit den Erhalt schützenswerter Bausubstanz.
Wer besonders profitiert
Der Vorteil entfaltet sich vor allem bei den Sanierungskosten, nicht beim reinen Kaufpreis der Altsubstanz. Wer ein sanierungsbedürftiges Denkmal kauft und fachgerecht instand setzt, kann einen großen Teil dieser Aufwendungen über mehrere Jahre absetzen. Für vermietende Eigentümer und Selbstnutzer gelten dabei unterschiedliche Regeln und Umfänge.
Die strengen Voraussetzungen
- Denkmalstatus: Das Gebäude muss offiziell in der Denkmalliste eingetragen sein.
- Abstimmung mit der Behörde: Die Sanierung muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt sein.
- Bescheinigung: Die Behörde bescheinigt die begünstigten Kosten, sie ist die Grundlage fürs Finanzamt.
Die Kehrseite bedenken
Der Denkmalschutz bringt auch Pflichten: Sanierungen müssen sich an strengen Auflagen orientieren, etwa beim Erhalt originaler Fenster oder Fassaden. Das kann teurer und aufwendiger sein als bei einem gewöhnlichen Altbau. Der Steuervorteil muss diese Mehrkosten und Einschränkungen aufwiegen.
Mein Rat: Die Denkmal-AfA ist ein starkes Instrument, aber kein Selbstläufer. Lassen Sie sich vor dem Kauf von einem auf Denkmäler spezialisierten Steuerberater und der Denkmalbehörde beraten. Nur wenn Status, Auflagen und Bescheinigung sauber geregelt sind, greift der Steuervorteil verlässlich.