Bauabnahme und Mängelrüge: Der wichtigste Termin beim Neubau

Bauabnahme und Mängelrüge: Der wichtigste Termin beim Neubau

Wenn das neue Haus fertig ist, steht ein Termin an, der über viel Geld entscheidet: die Bauabnahme. Sie ist juristisch ein scharfes Schwert und sollte niemals nebenbei erledigt werden, denn mit ihr verschieben sich Rechte und Pflichten grundlegend.

Was die Abnahme bewirkt

Mit der Abnahme erklären Sie, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Drei wichtige Folgen treten ein: Die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast kehrt sich um, und die Schlusszahlung wird fällig. Vor der Abnahme muss der Bauunternehmer beweisen, dass alles in Ordnung ist, danach müssen Sie Mängel beweisen.

Warum die Beweislastumkehr so wichtig ist

Solange nicht abgenommen ist, sind Sie in der stärkeren Position. Deshalb sollten Sie nie unter Druck abnehmen, nur weil der Bauunternehmer auf seine Schlusszahlung drängt. Erst prüfen, dann unterschreiben.

Mängel richtig festhalten

  • Abnahmeprotokoll: Jeder festgestellte Mangel wird schriftlich aufgenommen.
  • Vorbehalt: Bekannte Mängel müssen ausdrücklich vorbehalten werden.
  • Frist zur Beseitigung: dem Unternehmer setzen Sie eine angemessene Frist.
  • Zurückbehaltung: Sie dürfen einen Teil der Zahlung einbehalten, bis Mängel beseitigt sind.

Gehen Sie nicht allein hin

Ein Bausachverständiger erkennt Mängel, die einem Laien entgehen, etwa an Abdichtung, Gefälle oder Anschlüssen. Die Kosten für seine Begleitung sind gut investiert, denn ein übersehener Mangel wird nach der Abnahme zu Ihrem Problem.

Mein Rat: Bereiten Sie sich vor, nehmen Sie Sachverstand mit, und lassen Sie sich nicht hetzen. Die Abnahme ist der Moment, in dem Sie die meiste Verhandlungsmacht haben. Wer sie sorgfältig führt, sichert sich seine Rechte für die kommenden Jahre.